Hier wurde es bei uns ernst. Man muß wissen, daß man es vielen Vorgängern mit nicht so ehrlichen Absichten zu verdanken hat, daß man mit einer Front der Bürokratie konfrontiert ist. Hallo Deutschland!
Es gibt einiges was beachtet werden muß, einiges was beachten werden sollte, und einiges was bei Beachtung das Leben erleichtert. Entscheidend war für uns die Wahl, ob man im Ausland oder in Deutschland heiraten will. Um es vorweg zu nehmen: Heiraten in Deutschland ist weniger nervtötend, geht schneller und ist einfach praktikabler, da nicht die Papiere beider Seiten beglaubigt und übersetzt werden müssen.
Ob Eheschließung in Deutschland oder im Ausland war bzgl. der Papiere nicht entscheidend, aber wir mußten folgende Papiere haben:
Aufenthaltsbescheinigung : Aus der geht hervor, daß meine Frau eine feste Adresse im Ausland hat. (Manche OLGs verlangen eine legalisierte Kopie mit Übersetzung des blauen Personalausweises - unbeding dies vorher mit dem OLG klären!) Ledigkeitsbescheinigung : Diese sagt aus, daß meine Frau unverheiratet war.
Geburtsurkunde : Kann manchmal zur Verzweiflung führen. Die UDSSR existiert ja nicht mehr. Wurde nun eine Frau in Kasachstan geboren und lebt jetzt in der GUS muß sie persönlich nach Kasachstan fahren (es geht nicht mit der Post), dort in ihrem Geburtsort die Geburtsurkunde anfordern, diese (da kein Apostillenvereinbarung mit Deutschland existiert) beim Justizministerium der Region der Geburt, anschließend dem Justizministerium des Landes Kasachstan und dann in der deutschen Botschaft Kasachstan beglaubigen lassen. Da i.d.R. die Örtlichkeiten weit auseinander liegen, sich manche Behörde gerne viele Tage dazu Zeit lässt, kann nein wochenlanger Aufenthalt daraus resultieren. Wenn dann dort keine Verwandtschaft mehr existiert, wird es sehr aufwändig.
Pass : Da die wenigsten bisher großartig verreist sind, fehlt dieser oft. Die Ausstellung ist eigentlich nur eine lästige Zeitfrage. I.d.R. dauert es ca. 1 Monat, bis der Pass fertig ist. Aber das geht ja auch bei uns nicht schneller. Vorteil: der Pass ist dann volle 12 Jahre gültig.
Personalausweis : Diesen braucht sie lediglich zur Vorlage in ihren Heimatämtern, bei den Beglaubigungen der Papiere und in der Deutschen Botschaft. In Deutschland ist der Personalausweis nicht mehr interessant, dahier ließen wir ihn gleich bei ihren Eltern, da geplant war, den Paßwechsel in ihrer Heimat zu vollziehen.
Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde: Dies ist wichtig, wenn die Frau verheiratet war. Da viele sich eine Scheidung nicht leisten können, sind manche Frauen trotz jahrelanger Trennung vom Ex-Mann immer noch verheiratet. Eine Ehescheidung ist innerhalb 2 Wochen möglich, jedoch hat der Mann anschließend eine Einspruchsfrist von 3 Monaten. Diese kann man mit bisschen Vitamin-B auf 1 Monat drücken. Aber erst dann wird das zur Eheschließung notwendige Scheidungsurteil erstellt. Schneller geht’s leider nicht.
Für ihr mitgereistes Kind waren folg. Papiere notwendig:
Bescheinigung, daß der Papa der Ausreise des Kindes zustimmt.
Bescheinigung, daß die Ex-Frau alle zukünftig vom Papa notwendigen Unterschriften leisten darf. (Vollmacht)
Bescheinigung, daß dem dauerhaften Aufenthalt des Kindes zugestimmt wird.
Bescheinigung, daß die Frau das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Und wenn das Kind später den Familiennamen wechseln soll: Eine Bescheinigung, daß der Papa auch dem zustimmt.
Es war hilfreich, daß das Sorgerecht komplett auf die Mama überschrieben wurde, wäre aber nicht zwingend gewesen.
Leider sind nicht viele ausländische Männer bereit diese 5-6 Unterschriften zu leisten wenn sie mitbekommen, daß ihr Sohn in den „goldenen Westen“ übersiedeln soll, während Papa in der Heimat sitzen bleibt.
Alternativ lässt man das Kind (sofern alt genug) mit dem Papa sprechen und versucht ihn so zu überzeugen.
Ob im Einzelfall eine gerichtliche Entscheidung möglich ist, weiß ich nicht. Ich wage es zu bezweifeln. Es könnte ja jeder daherkommen und per Gerichtsbeschluß wegen Unterschriftsverweigerung das Sorgerecht an sich reißen. Das wäre sehr übel, würde dies gehen.
Es ist somit eine sehr schwierige Situation. Wie immer man es anstellt, man sollte nie versuchen, eine Beziehung ohne das Kind zu führen. Die Frau ist ihr Leben lang nicht froh. Es wäre ein sehr unmenschliches Verhalten würde man dies als Mann fordern. Eine Mama mit Kind heiratet man immer gemeinsam!
Man sollte sich daher schon zu Beginn einer Beziehung sehr genau überlegen, ob es Sinn macht diese weiterzuführen, wenn man erfährt, daß ein Kind da ist. Nein, nicht ob man überhaupt ein Kind akzeptieren würde (wer das nicht tut, wäre auch für das eigene Kind ein schlechter Papa), sondern ob es überhaupt möglich sein wird, das Kind mitzunehmen. Das könnte schon zu Beginn eine unüberwindliche Krise bedeuten.
Beim mir war notwendig:
Geburtsurkunde (erhielt ich dort wo ich geboren wurde)
Abschrift aus dem Familienbuch (Familienbuch existiert nur dann, wenn man schon einmal verheiratet war. Stellte das Standesamt der damaligen Eheschließung aus.)
Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde
Personalausweis bzw. Pass.
Verpflichtungserklärung